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Integrationskurse

Sprachkurse A1 bis B1, gefördert durch das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge

Der Integrationskurs ist ein Angebot für alle Zuwanderinnen und Zuwanderer, die auf Dauer in Deutschland leben und nur wenig oder gar kein Deutsch sprechen. Er richtet sich nicht an Kinder und Jugendliche, die noch eine Schule besuchen.

Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Neben dem allgemeinen Integrationskurs bieten wir auch spezielle Integrationskurse für Jugendliche, Eltern sowie Zuwanderinnen und Zuwanderer, die noch nicht ausreichend lesen und schreiben können, an (Integrationskurs mit Alphabetisierung). Diese speziellen Integrationskurse umfassen bis zu 1200 Unterrichtsstunden und schließen ebenfalls mit einem 100 stündigen Orientierungskurs ab.

Am Ende aller Sprachkurse findet der Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) statt. Darin wird geprüft, ob Sie über ausreichende mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse verfügen. Nach dem Orientierungskurs absolvieren Sie den Test „Leben in Deutschland“ (LiD). Darin wird geprüft, was Sie im Orientierungskurs gelernt haben. Wenn Sie beide Tests erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie das „Zertifikat Integrationskurs“.

Folgende Kurse werden bei uns angeboten:

  • allgemeine Integrationskurse (600 UE)
    + Orientierungskurs (100 UE)
    Kursziel B1
  • Elternintegrationskurse mit optionaler Kinderbetreuung (900 UE)
    + Orientierungskurs (100 UE)
    Kursziel B1
  • Jugendintegrationskurse (900 UE)
    + Orientierungskurs (100 UE)
    Kursziel B1
  • Integrationskurse mit Alphabetisierung (900/1200 UE)
    + Orientierungskurs (100 UE)
    Kursziel A2
  • Wiederholerkurse (300 UE)
    Kursziel B1

Integrationskurse

  • vermitteln Ihnen den Wortschatz für alle wichtigen Bereiche des täglichen Lebens und der Arbeitswelt (z.B. Einkaufen, öffentliche Verkehrsmittel, Kontakte mit
    Behörden, Wohnungssuche, Freizeitgestaltung mit Freunden und Nachbarn sowie Situationen im Alltag)
  • Sie erfahren, wie man Briefe in deutscher Sprache schreibt, Formulare ausfüllt, telefoniert oder sich um eine Arbeitsstelle bewirbt
  • Sie üben den richtigen Umgang mit bekannten und mit neuen Wörtern und werden sicher im Umgang mit der deutschen Sprache
  • während des Orientierungskurses lernen Sie Deutschland kennen und erfahren das Wichtigste über die Gesetze und die Politik, die Kultur und die jüngere Geschichte Ihrer neuen Heimat. Sie erhalten Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, aber auch über den deutschen Alltag, Traditionen, Vorschriften und Freiheiten. Die Werte des demokratischen Systems in Deutschland sind wichtige Themen des Kurses. Dabei geht es zum Beispiel um Religionsfreiheit, um Toleranz und um Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.

Wer kann an den Kursen teilnehmen:

  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldete gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG – Sie können einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Asylbewerberinnen und Asylbewerber können zusätzlich zur Zulassung durch das Bundesamt auch zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden. Dies ist dann möglich, wenn Sie eine gute Bleibeperspektive haben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Ihre zuständige Leistungsbehörde kann Sie dann zur Teilnahme am Integrationskurs auffordern.
  • Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltstitel ab 2005 – Wenn Sie nach dem 01.01.2005 zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und auf Dauer in Deutschland leben, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Wenn Sie sich nicht oder nur sehr wenig in deutscher Sprache verständigen können, haben Sie sogar die Pflicht zur Teilnahme. Die Ausländerbehörde stellt Ihnen eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung aus
  • Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltstitel vor 2005 sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger – Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer bereits länger und rechtmäßig in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, können Sie ebenfalls an einem Integrationskurs teilnehmen. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen. Diesen Antrag stellen wir gerne mit Ihnen gemeinsam bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
  • Deutsche Staatsangehörige – Sie können an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn Sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen und besonders integrationsbedürftig sind. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs bei einer Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen, die es in jedem Bundesland gibt.
  • Personen, welche in einem Leistungsbezug bzw. in einer Bezuschussung oder Befreiung stehen, erhalten eine Kostenbefreiung für die Teilnahme am Integrationskurs

Wie bewerbe ich mich?

Sollten Sie Interesse an die Teilnahme an einem Integrationskurs bei low-tec haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen des Projektes. Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei den Antragstellungen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Natalia Abstiens

Standort Düren
Standort Eschweiler
Standort Aachen
Gefördert durch:
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